Vermessungsarbeiten im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme (z.B. Ein-, Mehrfamilienhaus, Garage etc.)

Im Zusammenhang mit einem Neubau werden verschiedene Vermessungsleistungen benötigt: In den meisten Fällen werden aber nicht alle aufgeführten Leistungen gebraucht.
  1. Unter Umständen muss das zu bebauende Grundstück noch geteilt werden, hierzu wird eine Teilungsvermessung benötigt (siehe auch „Ablauf einer Grundstücksteilung“)

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  3. Aufmessung von Basisdaten des zu beplanenden Grundstückes und Erstellung eines Bestandsplanes (digital) als Grundlage für die Planung des Architekten. Für den Bauantrag wird aus dieser Grundlage i.V.m. der Planung ein Lage- und Höhenplan oder ein amtlicher Lageplan erstellt. Dieser wird vom Bauherren und/oder Architekten unterzeichnet und dem Bauantrag beigelegt.

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  5. In manchen Fällen kann es sein, dass eine Baulasteneintragung notwendig wird. Dann wird ein amtlicher Lageplan mit der Darstellung der Baulast vom Bauordnungsamt verlangt.

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  7. Nach der Erteilung der Baugenehmigung kann die Absteckung erfolgen. Hierbei wird zwischen der Grobabsteckung für den Aushub und der Feinabsteckung auf dem Schnurgerüst (oder ähnlichem) unterschieden.

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  9. Nach der Fertigstellung des Hauses ist der Eigentümer verpflichtet das Gebäude einmessen zu lassen. Dazu wird er auch von der zuständigen Katasterbehörde aufgefordert (siehe „Gebäudeeinmessung“ oder „Durchführung einer Gebäudeeinmessungen“ = „Schlusseinmessung“).