Der Vermessungsantrag

Der ÖbVermIng wird von einem Auftraggeber (meistens der Eigentümer oder der Kostenträger) beauftragt eine Vermessung oder andere Leistung durchzuführen. Im Falle der Katastervermessungen ist ein Vermessungsantrag notwendig. Der Vermessungsantrag beinhaltet folgende Kriterien:
  1. Was für eine Vermessung soll durchgeführt werden?

  2.  
  3. Wo liegt das Objekt (Gemarkung, Flur, Flurstücke, Straße, Ort)?

  4.  
  5. Wer beantragt die Vermessung (=Antragsteller)?

  6.  
  7. Wer bezahlt die Vermessung (=Kostenträger)?

  8.  
  9. Wer ist der Eigentümer?

  10.  
  11. Eventuell die vorab ermittelten Kosten!
Der Vermessungsantrag beinhaltet auch eine Kostenübernahmeerklärung und eine Einverständniserklärung zum Datenschutz.