Die amtliche Grenzanzeige

Sie dient der Klärung der Grenzen bei nicht sichtbaren oder nicht mehr vorhandenen Grenzzeichen

Leistungen:
Vermessen der Grenze; Markieren der Grenzpunkte; Darstellung der Grenze in einer Skizze für den Antragsteller, die öffentlich-rechtlich vom ÖbVermIng beglaubigt wird; nicht mehr vorhandene Grenzzeichen werden nicht neu gesetzt