- die Grenzbescheinigung dient als Nachweis, dass ein Gebäude innerhalb eines Grundstückes steht (ordnungsgemäße Errichtung)
- der Nachweis gemäß §83 Abs. 3 der Landesbauordnung NRW 2018
- u.a.
Leistungen:Ermittlung der geforderten Daten; Bescheinigung der Ergebnisse