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Die amtliche Grenzanzeige |
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Sie dient der Klärung der Grenzen bei nicht sichtbaren oder nicht mehr vorhandenen Grenzzeichen
Leistungen: Vermessen der Grenze; Markieren der Grenzpunkte; Darstellung der Grenze in einer Skizze für den Antragsteller, die öffentlich-rechtlich vom ÖbVermIng beglaubigt wird; nicht mehr vorhandene Grenzzeichen werden nicht neu gesetzt |