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Die Grenzvermessung |
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Die Grenzvermessung dient der Klärung der Grenzen bei nicht mehr vorhandenen Grenzzeichen, bei nicht eindeutigem Verlauf der Grenze, bei noch "nicht festgestellten Grenzen" im Sinne des Vermessungs- und Katastergesetzes, bei "streitigen" Grenzen u.a.
Leistungen: Vermessen und Setzen von Grenzzeichen (z.B. Grenzsteine); Aufnahme einer Grenzniederschrift (übereinstimmende Erklärungen zum Grenzverlauf der Beteiligten und Bekanntgabe der Grenzzeichen); Einreichen der Vermessungsschriften beim Katasteramt |