Übersicht über den Ablauf einer Grundstücksteilung

  1. Nach dem sich der Eigentümer und der Erwerber eines Grundstückes geeinigt haben, stellt einer von beiden den Vermessungsantrag bei einem ÖbVermIng

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  3. Zusammenstellung von Vermessungsunterlagen beim zuständigen Katasteramt durch den ÖbVermIng und anderen Unterlagen (z.B. Baulasten).

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  5. Antrag auf Teilungsgenehmigung bei bebauten Grundstücken bei der zuständigen Behörde durch den ÖbVermIng, die Teilungsgenehmigung wird vom Grundstückseigentümer unterschrieben (kostenpflichtige Leistung der Behörde). In vereinzelten Fällen kann auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den/die ÖbVermIng ausgestellt werden.

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  7. Eventuell müssen noch Baulasten eingetragen werden (je nach baurechtlicher Situation), hierzu ist ein amtlicher Lageplan notwendig.

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  9. Danach kann die Teilungsvermessung vor Ort durchgeführt werden.

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  11. Nach dem Einreichen der Vermessungsschriften bei der Katasterbehörde wird das Liegenschaftskataster fortgeführt und die Fortführungsmitteilung wird ausgestellt.

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  13. Der ÖbVermIng prüft die Fortführungsmitteilung und übergibt diese an den Notar (oder Eigentümer). Der Notar veranlasst die Umschreibungen im Grundbuch.