Der Lage- und Höhenplan für den Bauantrag

Falls kein amtlicher Lageplan für den Bauantrag vom Bauordnungsamt (=untere Bauaufsicht) gefordert wird, reicht ein einfacher Lage- und Höhenplan zum Bauantrag aus.

Leistungen:
Aufmessung der notwendigen Topographie nach Lage und Höhe; Darstellung in einem Plan einschließlich der Katastersituation als Grundlage der Bauplanung; Eintragung des geplanten Objektes einschließlich der Ermittlung der Abstandsflächen; Geschossflächen- (GFZ) und Grundflächenzahl (GRZ)