Der amtliche Lageplan

Der amtliche Lageplan (§3 der Verordnung über bautechnische Prüfungen - BauPrüfVO) wird beim Bauantrag oder beim Antrag zur Teilungsgenehmigung benötigt, wenn besondere Bedingungen im Kataster vorliegen (ansonsten reicht ein einfacher Lageplan aus):
Der amtliche Lageplan kann nur von einem ÖbVermIng oder einer Katasterbehörde aufgestellt werden
Leistungen:
(ergeben sich auch aus den oben aufgeführten Bedingungen)
Aufmessung der notwendigen Topographie nach Lage und Höhe; Darstellung in einem Plan einschließlich der Katastersituation als Grundlage der Bauplanung; Eintragung des geplanten Objektes einschließlich der Ermittlung der Abstandsflächen; Geschossflächen- (GFZ), Grundflächenzahl (GRZ) und Berechnungen zur Geschossigkeit; Darstellung gemäß der Bauprüfverordnung NRW; öffentlich-rechtlich Beglaubigung des Planes