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Der Lage- und Höhenplan für den Bauantrag |
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Falls kein amtlicher Lageplan für den Bauantrag
vom Bauordnungsamt (=untere Bauaufsicht) gefordert wird, reicht ein einfacher Lage- und Höhenplan zum Bauantrag aus.
Leistungen: Aufmessung der notwendigen Topographie nach Lage und Höhe; Darstellung in einem Plan einschließlich der Katastersituation als Grundlage der Bauplanung; Eintragung des geplanten Objektes einschließlich der Ermittlung der Abstandsflächen; Geschossflächen- (GFZ) und Grundflächenzahl (GRZ) |